Betriebliches Schutz- und Hygienekonzept – Gastronomie
zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie
Stand: 04.03.2022
Unsere Öffnungszeiten finden sie im unteren Bereich der Website wie gewohnt unter www.sonnen-braeu.de
Die Öffnungen richten sich nach den jeweils gültigen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes der Bayerischen Staatsregierung.
Innengastronomie:
Im kompletten Innnenbreich gilt 3G! Eintritt nur für Geimpfte oder Genesene oder Getestete mit Nachweis in Kombination mit Lichtbildausweis!
Reservierungen für die Innengastronomie nehmen wir gerne entgegen.
Einlass:
Mit einer Zugangsbegrenzung werden wir den Eingang kontrollieren . Der Zugang wird anhand des Schaubildes Innengastromie vorgenommen.
Mitgeführte Bescheinigungen (Impfpass, Genesenschein, Antigen-Schnelltest 24h von offizeler Teststelle oder PCR-Test 48h) nur in Kombination mit einem Lichtbildausweis sind auf Verlangen des Betreibers vorzuzeigen.
Im Innenbereich herrscht FFP2 Maskenpflicht.
Mitarbeiter:
Unsere MA wurden auf innerbetriebliche Maßnahmen und Umgang mit unseren Gästen im Sinne des Schutz- und Hygienekonzeptes geschult.
Sollte ein Platz frei sein/werden, empfangen wir Sie und weisen Ihnen ihren Platz zu.
Lüftung:
Es wird gewährleistet das während des kompletten Betriebes über unsere moderne Zu & Abluftanlage reichlich Frischluft zugeführt und verbrauchte Luft abgeführt wird! Ein kontinuirlicher Luftaustausch ist somit gewährleistet!
Sorry kein Zutritt:
Ausgeschlossen vom Besuch sind Personen die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten.
Sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
Allgemeine Hygiene:
Es werden unserseits ausreichend Hygienemaßnahmen getroffen.
Verstöße:
Im Interesse aller Gäste.
Wird gegen die vorgegeben Maßnahmen verstoßen, sind wir behördlich gezwungen von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.